Verordnungen zum Schutz von Mensch und Natur

EU-Verordnungen „REACH“ und „ROHS3“

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben in den Vergangenen Jahren Verordnungen zum Schutz von Mensch und Natur erlassen die auch in unseren Geschäftsbereich eingreifen. Über zwei spezielle Verordnungen und deren Bedeutung für Sie und uns möchten wir Sie hiermit Informieren.

In einigen Stahllegierungen die als Werkstoffe unserer Produkte dienen kann sich entsprechend einer Norm oder dem Kundenwunsch ein gewisser Anteil an Blei befinden. Es handelt sich hierbei um folgenden Stoff:

Blei – PB (CAS-Nummer: 7439-92-1, EG-Nummer: 231-100-4)

Dieser Stoff wiederum wird in seiner Verwendung in den EU-Verordnungen „REACH“ und „ROHS3“ behandelt.

Laut  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass in unseren Produkten eine Bleikonzentration von mehr als 0,1 % enthalten sein kann.

Diese sieht aktuell eine Einteilung von Blei als „Substance of Very High Concern –SVHC“ und damit eine Aufnahme in die „Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung in Erzeugnissen“ nach Art. 33 der Verordnung vor. Dies bedeutet das es zukünftig zu einer weiteren Prüfung kommen kann, um weitere Restriktionen zur Verwendung des Stoffes festzulegen.

In der Richtlinie 2015/863/EU („ROHS3“) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gibt es bereits eine Beschränkung.

Es darf in den Produkten ein maximaler Anteil von 0,1% Blei enthalten sein. Im Anhang III unter Punkt 6a gibt es eine Ausnahmeregelung, dass Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35% verwendet werden darf. Von dieser Ausnahme nehmen wir aktuell auf Kundenwunsch Gebrauch.

Darüber hinaus sind uns keine Stoffe in unseren Produkten bekannt die unter die Beschränkungen oder Informationspflichten der genannten EU Verordnungen oder Richtlinien fallen.

Blei kann zukünftig als Legierungselement zunehmend in den Fokus von Regulierungsbehörden fallen. Aufgrund dessen sollten wir uns der Umwelt und unseren Mitmenschen zuliebe mit dem Ersatz bleihaltiger Werkstoffe frühzeitig befassen.

Auf dem Werkstoffmarkt stehen mittlerweile entsprechende Alternativen zur Verfügung, die wir Ihnen gerne anbieten würden. Sie können sich hierzu direkt an unseren Vertrieb wenden, der Sie gerne dazu berät.

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